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Mund-Nasen-Schutz als Alltagsmasken, Behelfsmasken, Communitymasken, Handarbeitsmasken, Solidaritätsmasken, Vereinsmasken, Heimatmasken, Spassmasken … Keine medizinischen Produkte!
Handarbeitsmasken
Dieser Nasen-Mund-Schutz wurde in liebe-voller Handarbeit angefertigt.
Ob Kindermasken in verschiedenen Farben oder mit lustigen Auf-nähern, hochwertige Baumwollmasken oder Maskensets.
Solidaritätsmasken
Gemeinnützigen Vereinen (z. B. Schützenvereine, Gesangsvereine etc.) ist es verboten, Vermögen aufzubauen. Gleichzeitig fallen Veranstaltungen und Feste weg.
Mit dem Kauf einer Solidaritätsmaske unter-stützt du gemeinnützige Vereine in deiner Region.
Verein oder Heimat
Der Ausweis, den du im Gesicht trägst.
Du bist stolz, von hier zu sein und willst es zeigen?
Bekenne dich zu deinem Verein, deiner Stadt oder zu deiner Region, zu deinem Land oder zu Europa.
Spaßmasken
Ob Masken mit lustigen Zusatzfunktionen wie die Genussmaske mit Verschluss, den man zum Essen, Rauchen und Trinken öffnen kann (natürlich nur außerhalb von Orten in denen Maskenpflicht besteht) oder Masken mit witzigen Botschaften und Bildern.
Mund-Nasen-Schutz
Alltagsmasken bestehen aus einem einlagigen oder mehrlagigen Stück Stoff, Papier, Vlies etc., welche insbesondere über Mund und Nase getragen werden. Hierbei wird unterschieden zwischen Einwegmasken oder Mehrweg-masken. Die Alltagsmasken liegen in der Regel an dem Gesicht an und werden mit Kordeln oder Gummibändern an den Ohren oder am Hinterkopf fixiert. Weitere Bezeichnungen sind Behelfsmaske, Community-Maske und Mund-Nasen-Schutz (MNS). Es handelt sich ausdrück-lich nicht um medizinische Produkte.
Maskenpflicht
Alltagsmasken schützen zwar nicht den Träger, können aber Menschen schützen, mit denen der Träger in Kontakt kommt, falls dieser mit Viren infiziert ist. Alltagsmasken helfen dabei, den Tröpfchenauswurf desjenigen zu reduzieren, der die Maske trägt. Im Speichel z. B. können sich Viren befinden, die beim Sprechen, Husten oder Niesen auf eine andere Person übertragen werden. In Deutschland besteht seit spätestens 29.04.2020 die Verpflichtung zum Tragen von Masken in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr.
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